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Geräumtes, planiertes Baugrundstück nach einem Abriss, ein Bodensondierstab steckt im Erdboden.

Abriss-Ratgeber

Nach dem Abriss: Entsorgung, Grundstück, Bodengutachten im Detail

Mit dem Rückbau des Gebäudes ist ein Abrissvorhaben selten abgeschlossen. Was danach noch zu klären ist.

Der eigentliche Rückbau ist meist nur ein kleinerer Teil des gesamten Vorhabens. Danach bleiben drei wichtige Fragen offen: Wohin geht das anfallende Material, wie wird die Fläche anschließend wiederhergestellt, und braucht ein geplanter Neubau zusätzlich noch eine gründliche Prüfung des Untergrunds?

Entsorgung und Recycling

Bauschutt, Metall, Holz und Sondermüll werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorgungs- und Recyclingbetriebe abgegeben. Ein Teil des Materials, etwa Beton oder Ziegel, lässt sich häufig als Recyclingbaustoff weiterverwenden. Metallschrott hat zusätzlich einen eigenen Wiederverkaufswert über den Schrotthandel. Wie stark sich das auf die Endsumme auswirkt, hängt vom konkreten Materialmix des jeweiligen Gebäudes ab.

Ein seriös arbeitendes Abbruchunternehmen weist die Entsorgung im Kostenvoranschlag gesondert aus, statt sie in einer Pauschale zu verstecken. Das senkt sowohl die Entsorgungskosten als auch die Umweltbilanz des Abrisses und erleichtert den Vergleich mehrerer Angebote aus der Region. Ein Angebot ohne diese Aufschlüsselung lässt sich mit anderen Anbietern kaum seriös vergleichen.

Das Grundstück nach dem Abriss

Zur Wiederherstellung der Fläche gehört meist das Verfüllen und Einebnen des ehemaligen Baugrunds, insbesondere wenn ein Keller ausgebrochen wurde. Dieser Posten sollte im Angebot ausdrücklich benannt sein: Er verursacht spürbaren zusätzlichen Aufwand gegenüber einem Grundstück ohne Unterkellerung und wird sonst leicht übersehen, bis er als unerwartete Nachforderung in der Endabrechnung auftaucht.

Beim Verfüllen kommt es zusätzlich auf das verwendete Material an. Reiner Erdaushub verhält sich anders als ein Gemisch aus Erdaushub und Recyclingmaterial, und eine nur locker eingebrachte Verfüllung führt später häufig zu Setzungen im Untergrund. Wird direkt im Anschluss neu gebaut, sollte die Verdichtung der Fläche deshalb kein Nebensatz im Angebot bleiben, sondern ein eigener, nachvollziehbarer Arbeitsschritt mit erkennbarem Ergebnis.

Bodengutachten vor dem Neubau

Ist direkt ein Neubau geplant, folgt häufig noch ein Bodengutachten, das die Tragfähigkeit des Untergrunds für das neue Vorhaben prüft. Besonders bei aufgefülltem oder verändertem Baugrund, etwa nach einer langen gewerblichen Nutzungsgeschichte des Grundstücks, ist dieser Schritt empfehlenswert. Wer diese Punkte schon während der Abrissplanung mitdenkt, vermeidet spätere Verzögerungen beim anschließenden Bauvorhaben. Wie sich ein Neubau nach dem Abriss fördern lässt, erklärt der Ratgeber zur Förderung.

Warum sich Trennen direkt auf der Baustelle lohnt

Wird Material schon während des eigentlichen Rückbaus sorgfältig nach Beton, Ziegel, Metall und Holz getrennt, statt alles gemischt in einen einzigen Container zu laden, sinken die Entsorgungskosten meist deutlich. Gemischter Bauschutt gilt bei den meisten Deponien als teurere Abfallklasse als sortenrein getrenntes Material, das sich direkt einer Recyclinganlage zuführen lässt.

Wenn bis zum Neubau erst einmal Zeit vergeht

Folgt der Neubau nicht sofort auf den Abriss, muss die freie Fläche für die Zwischenzeit gesichert werden. Dazu gehört meist eine einfache Absperrung gegen unbefugtes Betreten, besonders bei einem offenen Baugrund oder einem nicht vollständig verfüllten Keller. Je länger die Fläche ungenutzt bleibt, desto wichtiger wird eine regelmäßige Kontrolle, etwa nach starkem Regen, der den verfüllten Baugrund erneut absacken lassen kann.

Wie eine Baustelle während laufender Arbeiten abgesichert wird, erklärt der Ratgeber zur Baustellensicherheit — die Grundprinzipien der Absperrung gelten für eine ungenutzte Fläche sinngemäß weiter.

Bleibt eine verfüllte Fläche über mehrere Monate ungenutzt, lohnt sich zusätzlich ein kurzer Blick auf mögliche Setzungen im Untergrund, bevor die eigentliche Neubauplanung beginnt. Ein bereits vorliegendes Bodengutachten lässt sich dann direkt gegen den tatsächlichen Zustand der Fläche gegenprüfen.

Rechtlicher Rahmen: Nachweispflicht bei Bauabfällen

Grundlage für die Entsorgung ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung. Für gefährliche Abfälle, etwa asbesthaltiges Material, muss vor der eigentlichen Entsorgung ein gültiger Entsorgungsnachweis vorliegen, der den vorgesehenen Entsorgungsweg als rechtmäßig bestätigt. Wer das Material transportiert und wer es annimmt, muss die ordnungsgemäße Entsorgung sowohl gegenüber der zuständigen Behörde als auch gegenseitig nachweisen können.

Für nicht gefährlichen Bauschutt gilt diese förmliche Nachweispflicht in dieser Form nicht, die grundsätzlichen Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bleiben aber auch dann bestehen. Bei kleineren Mengen unterhalb von 20 Tonnen reichen in der Praxis häufig einfache Sammelentsorgungsnachweise der Transportbetriebe aus, statt ein vollständiges eigenes Verfahren je Baustelle zu durchlaufen. Ein Abbruchunternehmen, das diese Unterlagen unaufgefordert vorlegt, erspart dem Auftraggeber im Zweifel spätere Rückfragen der Behörde.

Die Abnahme: wann das Grundstück wirklich fertig ist

Ein Abrissvorhaben endet nicht automatisch mit dem letzten Baggerhieb. Üblich ist eine gemeinsame Begehung mit dem beauftragten Abbruchunternehmen, bei der Fläche, Verfüllung und eventuell zurückgebliebene Leitungsanschlüsse geprüft werden, bevor die Restzahlung fällig wird. Wer direkt einen Neubau plant, sollte diese Abnahme mit dem eigenen Architekten oder Statiker abstimmen. Ein kurzes schriftliches Abnahmeprotokoll schafft dabei mehr Klarheit als eine reine mündliche Zusage.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Bauschutt nach einem Abriss?

Bauschutt, Metall und Sondermüll werden getrennt erfasst und über zugelassene Entsorgungsbetriebe abgegeben. Ein Teil davon lässt sich recyceln, was sowohl die Entsorgungskosten senken als auch die Umweltbilanz des Abrisses verbessern kann.

Muss das Grundstück nach dem Abriss extra hergestellt werden?

Meist ja. Dazu gehört das Verfüllen und Einebnen des ehemaligen Baugrunds, besonders wenn ein Keller ausgebrochen wurde. Das sollte im Kostenvoranschlag als eigener Posten stehen, nicht in der reinen Abbruchsumme versteckt sein.

Brauche ich vor einem Neubau ein Bodengutachten?

Empfehlenswert ist es fast immer, verpflichtend hängt es vom Bundesland und Vorhaben ab. Es prüft die Tragfähigkeit des Untergrunds und ist besonders bei aufgefülltem oder verändertem Baugrund sinnvoll, etwa nach einer langen Nutzungsgeschichte des Grundstücks.

Kann Recyclingmaterial die Abrisskosten senken?

Ja, in Teilen. Metallschrott und Betonbruch haben oft einen Wiederverkaufs- oder Aufbereitungswert, den manche Betriebe direkt mit der Endsumme verrechnen. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom Materialmix des jeweiligen Gebäudes ab.

Wer nimmt das Grundstück nach dem Abriss ab?

Üblich ist eine gemeinsame Begehung mit dem beauftragten Abbruchunternehmen, bevor die Restzahlung fällig wird. Ein kurzes schriftliches Abnahmeprotokoll schafft dabei mehr Klarheit als eine reine mündliche Zusage, besonders wenn ein Neubau erst später folgt.