Abriss-Ratgeber
Sicherheit auf der Abbruchbaustelle: was alles dazugehört
Ein Abriss zählt zu den Bauvorhaben mit erhöhtem Unfallrisiko. Was eine seriös gesicherte Baustelle ausmacht.
Ein Abriss zählt zu den Bauvorhaben mit erhöhtem Unfallrisiko. Deshalb grenzen Abbruchunternehmen die Baustelle üblicherweise klar ab und sichern sie, bevor schweres Gerät zum Einsatz kommt. Drei Punkte gehören dabei fast immer dazu.
Absperrung und Sicherheitsbereich
Dazu gehört ein abgesperrter Sicherheitsbereich rund um das Gebäude, dessen Größe sich nach Bauhöhe und eingesetztem Gerät richtet. Deutliche Warnhinweise stehen schon, bevor mit dem Rückbau begonnen wird. Für Anwohner und Passanten bedeutet das meist temporäre Einschränkungen bei Gehwegen oder Parkplätzen in unmittelbarer Nähe, die von der Baustelle selbst ausgeschildert werden.
Standsicherheit bei Nachbargebäuden
Stehen Gebäude eng an ihren Nachbarn, etwa in dicht bebauten Innenstadtlagen, erhöht das die Anforderungen an die Baustellensicherheit gegenüber einem freistehenden Einzelgebäude. Bei gemeinsamer Grenzwand verlangen viele Bauämter zusätzlich einen Standsicherheitsnachweis für das Nachbargebäude, bevor die Genehmigung erteilt wird. Ein sorgfältig arbeitender Betrieb kontrolliert die Standsicherheit zusätzlich laufend während des eigentlichen Rückbaus.
Was das für Anwohner bedeutet
Anwohner in der Nähe einer Abbruchbaustelle sollten vor Beginn der Arbeiten über den geplanten Zeitraum informiert werden. Eine strikte gesetzliche Pflicht dazu besteht meist nicht, in der Praxis ist es aber üblich und ein gutes Zeichen für einen seriösen Betrieb. Wer ein Abbruchunternehmen prüfen möchte, kann im Vorgespräch direkt fragen, wie die Baustelle konkret gesichert wird. Ein Betrieb mit klarem, nachvollziehbarem Sicherheitskonzept ist meist auch bei den übrigen Arbeiten sorgfältiger organisiert.
Wetter, Jahreszeit und Baustellensicherheit
Regen und Frost verändern die Standsicherheit eines Baugrunds während des Abrisses, besonders wenn ein Keller ausgebrochen wird. Aufgeweichter Boden erhöht dann das Risiko eines Nachrutschens der Grubenwände. Trockene, windige Phasen bringen dagegen ein anderes Risiko mit sich: mehr Staub, der auch die Atemwege belasten kann. Seriöse Betriebe befeuchten das Schuttmaterial deshalb gezielt, statt die Staubbindung dem Zufall zu überlassen.
Wann ein eigener Sicherheitskoordinator nötig wird
Arbeiten mehrere Betriebe auf derselben Abbruchbaustelle, etwa ein Sanierungsbetrieb für Schadstoffe und anschließend das eigentliche Abbruchunternehmen, greift die Baustellenverordnung: Ab zwei Arbeitgebern auf einer Baustelle muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, bestellen. Bei größeren Vorhaben, etwa ab mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten über mehr als 30 Werktage oder ab insgesamt 500 Personentagen, kommt zusätzlich eine Meldepflicht hinzu.
Der SiGeKo sollte bereits in der Planungsphase feststehen, nicht erst wenn die Baustelle schon läuft. So lassen sich Schnittstellen zwischen den beteiligten Betrieben, etwa zwischen Schadstoffsanierung und Rückbau, von Anfang an in einem gemeinsamen Sicherheitskonzept berücksichtigen, statt sie erst vor Ort zu klären.
Wer bei Schäden an Nachbargebäuden haftet
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Schaden am Nachbargebäude, etwa einem Riss durch Erschütterungen, haftet grundsätzlich das ausführende Abbruchunternehmen über seine Betriebshaftpflichtversicherung. Ein vorab erstelltes Beweissicherungsprotokoll mit Fotos des Nachbargebäudes vor Beginn der Arbeiten erleichtert im Streitfall die Klärung erheblich. Damit lassen sich Vorschäden klar von neuen Schäden unterscheiden.
Persönliche Schutzausrüstung auf der Baustelle
Neben der Absperrung nach außen gehört die persönliche Schutzausrüstung der eingesetzten Arbeitskräfte zum Sicherheitskonzept einer Abbruchbaustelle. Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz gehören beim Einsatz schweren Geräts zur Grundausstattung, bei Staubentwicklung kommt üblicherweise zusätzlich Atemschutz hinzu. Bei bekannter oder vermuteter Schadstoffbelastung gelten schärfere Vorgaben, die über die allgemeine Baustellenausrüstung hinausgehen.
Ein Betrieb, der diese Ausrüstung sichtbar und konsequent einsetzt, lässt sich auch von außen als sorgfältig arbeitend erkennen. Wer bei einer Besichtigung der eigenen Baustelle Arbeiter ohne erkennbare Schutzausrüstung sieht, sollte das direkt ansprechen, statt es unkommentiert hinzunehmen.
Die genauen Anforderungen an die Schutzausrüstung ergeben sich aus den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften und den branchenspezifischen Regeln der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie gelten unabhängig von der Gebäudegröße und unabhängig davon, ob es sich um einen kompletten Abriss oder nur eine Teilmaßnahme handelt.
Wie das Baustellenmaterial selbst die Sicherheit beeinflusst
Nicht jedes Gebäude bringt dieselben Risiken mit sich. Ein Stahlbetonbau verlangt anderes Gerät und andere Absperrmaße als ein leichter Holzbau. Ein Gebäude mit bekannter Asbestbelastung erfordert zusätzlich einen eigenen, streng abgeschotteten Sanierungsbereich, bevor der reguläre Rückbau überhaupt beginnen darf. Details dazu stehen im Ratgeber zur Asbestsanierung. Ein erfahrenes Abbruchunternehmen passt Absperrung, Personalstärke und Gerät an das jeweilige Gebäude an.