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Bagger mit Abbruchgreifer reißt die Wand eines Wohngebäudes ein, Schuttmaterial fällt auf die Baustelle.

Abriss-Ratgeber

Abriss: Der vollständige Ablauf, Kosten und die nötige Genehmigung

Der Ablauf eines Abriss in sechs Schritten, dazu die wichtigsten Vertiefungen zu Genehmigung, Kosten und Anbieterwahl.

Der Ablauf eines Abriss folgt bei den meisten Gebäuden derselben Grundstruktur, ob Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie. Diese Seite ordnet die sechs Kernschritte kurz ein und verlinkt zu jedem Thema die passende Vertiefung, statt alles auf einer einzelnen, langen Seite auszubreiten.

Der Ablauf eines Abriss in sechs Schritten

01

Anfrage & Erstauskunft

Grundfläche, Baujahr und Keller grob beschreiben, erste Einschätzung erhalten.

02

Begehung vor Ort

Zustand, Zufahrt und mögliche Schadstoffe werden vor Ort geprüft.

03

Kostenvoranschlag

Schriftlich und nach Positionen aufgeschlüsselt, nicht als reine Pauschale.

04

Genehmigung / Anzeige

Je nach Bundesland und Gebäude bei der zuständigen Bauaufsicht.

05

Rückbau

Der eigentliche Abriss mit Bagger und Abbruchgreifer, meist ein bis drei Wochen.

06

Entsorgung & Übergabe

Material getrennt entsorgen, Fläche verfüllen und einebnen, Abnahme.

Genehmigung für Abriss oder nur eine Anzeige?

Ob eine Genehmigung für Abriss nötig ist oder eine einfache Abbruchanzeige reicht, regelt jedes Bundesland in seiner eigenen Landesbauordnung. Kleinere, freistehende Nebengebäude kommen häufiger mit einer bloßen Anzeige aus, größere Gebäude brauchen meist die vollständige Genehmigung. Genehmigung für Abriss frühzeitig zu klären erspart spätere Verzögerungen. Details stehen im Ratgeber zur Abbruchgenehmigung.

Schadstoffe vor dem Abriss prüfen

Bei Gebäuden von vor den 1990er-Jahren gehört eine Schadstoffprüfung fast immer zur Vorbereitung. Wird Asbest gefunden, muss er vor dem eigentlichen Rückbau fachgerecht entfernt werden, das regelt der Ratgeber zur Asbestsanierung im Detail. Diese Prüfung steht bewusst vor dem Rückbau, nicht danach — nachträglich freigesetzte Fasern lassen sich nicht mehr rückgängig machen, weshalb Bauämter bei älteren Gebäuden häufig einen entsprechenden Nachweis verlangen.

Teilabriss oder Entkernung als Alternative

Nicht jedes Vorhaben braucht den vollständigen Abriss. Ist die tragende Struktur noch intakt, ist eine Entkernung oder ein Teilabriss oft die günstigere und schnellere Option als ein Neubau. Der Unterschied liegt vor allem im Aufwand: weniger schweres Gerät, weniger Material und meist auch ein kleineres Team, was sich direkt in den Gesamtkosten des Vorhabens niederschlägt.

Sicherheit auf der Baustelle

Ein Abriss zählt zu den Bauvorhaben mit erhöhtem Unfallrisiko. Wie eine Baustelle seriös abgesperrt wird, erklärt die Seite zur Baustellensicherheit. Dazu zählen ein abgesperrter Bereich rund um das Gebäude, deutliche Warnhinweise für Anwohner und Passanten sowie eine laufende Kontrolle der Standsicherheit während der Arbeiten. Ein Betrieb, der diese Punkte von sich aus offen anspricht, arbeitet in aller Regel auch sonst sorgfältiger.

Welches Gerät beim Rückbau zum Einsatz kommt

Der klassische Abbruchgreifer eignet sich für Mauerwerk und leichtere Konstruktionen und ist bei einem gewöhnlichen Hausabriss das Standardwerkzeug. Bei Stahlbeton kommt häufig zusätzlich ein Betonpulverisierer zum Einsatz, der das Material zerkleinert und dabei gleich die Bewehrung aus Stahl vom Beton trennt, was die spätere Trennung für die Entsorgung erleichtert. Für Stahlkonstruktionen wird stattdessen oft eine hydraulische Schere verwendet. Bei mehrstöckigen Gebäuden übernimmt ein Hochlöffelbagger mit entsprechend längerem Ausleger den oberen Teil des Gebäudes, bevor mit herkömmlichem Gerät weitergearbeitet wird.

Eine kontrollierte Sprengung, wie sie gelegentlich bei sehr großen Hochhäusern oder Schornsteinen zu sehen ist, gehört dagegen nicht zum üblichen Werkzeugkasten eines Abbruchunternehmens für Wohngebäude. Sie erfordert eine eigene Spezialgenehmigung und wird nur eingesetzt, wenn ein mechanischer Rückbau unverhältnismäßig lange dauern würde oder aus Platzgründen nicht praktikabel ist.

Was ein Abriss kostet

Abriss Kosten sind kein Fixpreis: Bauweise, Schadstofflage, Zufahrt und ein möglicher Keller beeinflussen die Summe stark. Wer die eigenen Abriss Kosten grob überschlagen möchte, findet Richtwerte auf der Kostenseite, Versicherung und Steuer auf einer eigenen Themenseite. Ein grober Richtwert allein ersetzt aber nie eine Begehung vor Ort, da sich Zufahrtsprobleme oder ein unerwarteter Keller erst dort zuverlässig einschätzen lassen.

Nach dem Abriss

Mit dem Rückbau ist ein Vorhaben selten abgeschlossen: Entsorgung, Verfüllen der Fläche und ein mögliches Bodengutachten erklärt die Seite Nach dem Abriss. Erst wenn diese Schritte abgeschlossen sind und eine förmliche Abnahme durch das zuständige Bauamt vorliegt, gilt das Grundstück als vollständig übergeben. Bis dahin lohnt sich ein kurzer Blick auf den Kostenvoranschlag, ob diese Posten dort auch wirklich enthalten sind.

Abbruchunternehmen finden und prüfen

Ein passendes Abbruchunternehmen für die eigene Stadt findet sich im Städte-Verzeichnis. Worauf zu achten ist, steht auf der Seite Abbruchunternehmen prüfen. Ein schriftlicher, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag und ein Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung gehören dabei zu den wichtigsten Anhaltspunkten für einen seriösen Betrieb. Zwei bis drei vergleichbare Angebote helfen dabei zusätzlich, einen realistischen Preisrahmen für das eigene Vorhaben einzuschätzen.

Häufige Fragen

Wie läuft ein Abriss grundsätzlich ab?

Auf eine Bestandsaufnahme folgen die Schadstoffprüfung und gegebenenfalls eine Sanierung, danach die Entkernung und der eigentliche Rückbau mit schwerem Gerät wie Bagger und Abbruchgreifer. Zuletzt steht die Entsorgung und Trennung der Materialien an. Diese Reihenfolge gilt bei den meisten Gebäuden ähnlich, unabhängig von Größe oder Bauweise, auch wenn einzelne Schritte je nach Zustand des Gebäudes unterschiedlich lange dauern können.

Brauche ich für jeden Abriss eine Genehmigung?

Nicht immer eine vollständige Genehmigung, aber fast immer mindestens eine Abbruchanzeige bei der zuständigen Bauaufsicht. Die genauen Schwellenwerte, ab denen eine vollständige Genehmigung statt einer einfachen Anzeige nötig wird, legt jedes Bundesland in seiner eigenen Landesbauordnung selbst fest, weshalb sich die Regeln zwischen benachbarten Städten durchaus deutlich unterscheiden können.

Was kostet ein Abriss ungefähr?

Das hängt stark von Gebäudetyp, Fläche, Zufahrt und einer möglichen Schadstofflage ab, weshalb sich keine seriöse Pauschalzahl nennen lässt. Eine grobe Einordnung nach Quadratmeter bietet die eigene Kostenübersicht samt Rechner, ein verbindliches Angebot ersetzt sie aber nicht. Dafür bleibt am Ende immer eine Begehung durch das beauftragte Abrissunternehmen selbst nötig.

Wie lange dauert ein Abriss?

Ein freistehendes Einfamilienhaus ohne besondere Schadstoffbelastung lässt sich meist innerhalb von ein bis drei Wochen vollständig abreißen. Eine vorgeschaltete Schadstoffsanierung oder eine Entkernung verlängern den Zeitraum jedoch deutlich, je nachdem wie umfangreich diese zusätzlichen Arbeiten am jeweiligen Gebäude tatsächlich ausfallen und wie viel Personal dafür eingeplant wird.

Was passiert mit dem Bauschutt nach dem Abriss?

Fachgerechte Entsorgung gehört zum üblichen Leistungsumfang eines Abrissunternehmens und sollte im Kostenvoranschlag als eigener Posten stehen. Bauschutt, Metall, Holz und Sondermüll werden dabei getrennt erfasst und über zugelassene Entsorgungsbetriebe abgegeben. Ein Teil des Materials, etwa Beton oder Ziegel, lässt sich zudem als Recyclingbaustoff weiterverwenden statt einfach deponiert zu werden.

Wird bei einem normalen Hausabriss gesprengt?

Nein. Eine kontrollierte, sorgfältig geplante Sprengung ist die absolute Ausnahme und kommt in der Praxis fast ausschließlich bei sehr großen, freistehenden Bauwerken wie Hochhäusern oder Schornsteinen vor, bei denen ein mechanischer Abbruch unverhältnismäßig lange dauern würde. Ein normales Wohngebäude wird stattdessen fast immer mit Bagger und Abbruchgreifer zurückgebaut.

Kann ein denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen werden?

Oft nur eingeschränkt oder unter besonderen Bedingungen, in manchen Fällen auch gar nicht. Die Denkmalschutzbehörde prüft zusätzlich zur regulären Bauaufsicht, ob ein Rückbau überhaupt genehmigungsfähig ist, und schlägt in solchen Fällen häufig eine Entkernung mit Erhalt der Fassade oder der tragenden Struktur als Alternative zum vollständigen Abriss vor.